Die Klassenlisten werden im Sekretariat erstellt und zu Beginn des neuen Schuljahres über die Klassenelternsprecher an die Eltern der jeweiligen Klassen per Mail verteilt. Damit die Aktualität der Daten gewährleistet ist, bitten wir Sie, Änderungen zeitnah dem Sekretariat mitzuteilen.
An unserer Schule finden regelmäßig Ausflüge statt. Ausflüge wie Besuche von Museen, Theater, Kino und Ähnliches sind Schulveranstaltungen. Schulveranstaltungen können auch außerhalb der Schule beginnen und enden. Sollte ein anderer Ort oder eine andere Zeit für Beginn oder Ende günstiger sein, werden wir Ihnen diese Ausnahmen frühzeitig mitteilen. Sie werden rechtzeitig über die geplanten Ausflüge informiert. Zusatzkosten fallen hierfür in der Regel nicht an.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann der/die KlassenlehrerIn eine ein- bis zweitägige Unterrichtsbefreiung genehmigen, allerdings, wie auch im Schulgesetz geregelt, nicht angrenzend an Ferien (weder vorher noch hinterher). Ab einer mindestens dreitägigen Unterrichtsbefreiung muss dies von der Schulleitung entschieden werden.
Klassenelternsprecher veranstalten in Zusammenarbeit mit den jeweiligen KlassenlehrerInnen wenigstens 1 x pro Halbjahr einen Elternabend. Die Einladung zu den Elternabenden erfolgt durch den/die KlassenelternsprecherIn. Die Elternabende dienen der allgemeinen Information und geben Gelegenheit, anstehende aktuelle Situationen und Probleme von allgemeinem Interesse zu besprechen und zu klären.
Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen sollte für alle Erziehungsberechtigten im Interesse einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller Beteiligten selbstverständlich sein. Der erste Elternabend im neuen Schuljahr findet in den ersten vier Wochen statt. An diesem Abend wird der/die KlassenelternsprecherIn neu gewählt.
Elternmitarbeit ist ein tragendes Element der Montessoripädagogik und ein wichtiger Bestandteil unserer Schulkonzeption. Mit ihrer aktiven Elternmitarbeit unterstützen Sie Ihre Kinder und die Entwicklung unserer Schule.
Es werden pro Schuljahr Elternseminare zu verschiedenen Themen angeboten. Die Teilnahme an mindestens zwei Elternseminaren pro Schuljahr ist gewünscht. Einige Termine stehen im Planungskalender. Zusätzliche Termine werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Als anerkannte Ersatzschule haben Sie die gleichen Rechte auf Fahrkostenerstattung wie an einer Regelschule. Alle SchülerInnen unserer Realschule plus können einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen stellen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie im Sekretariat. Dies gilt auch für alle SchülerInnen, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule kommen. Fahrtkosten werden gemäß § 6 Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Schulbeförderung (s.u.) von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen erstattet.
§ 6 Beförderung zu Schulen in freier Trägerschaft (Satzung über die Schülerbeförderung)
Bei stattlich anerkannten Realschulen plus oder Gymnasien in freier Trägerschaft, die Beiträge nach § 28 Abs. 1 Privatschulgesetz erhalten, werden die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Realschule plus oder Gymnasium in freier Trägerschaft gezahlt. Bei staatlich anerkannten Grundschulen, die Beiträge nach § 28 Abs. 1 Privatschulgesetz erhalten, werden die Fahrtkosten unter der Voraussetzung übernommen, dass die Schule im Bezirk der für die Schüler zuständigen öffentlichen Grundschule oder in einem angrenzenden Schulbezirk liegt. Liegt die Schule in einer Gemeinde mit mehreren Grundschulbezirken, so können darüber hinaus die Kosten für die Beförderung der Schüler aus allen Schulbezirken dieser Gemeinde übernommen werden.
Wenn Sie eine Fahrgemeinschaft für den Weg zur Schule suchen, nutzen Sie bitte das Formular unter "Downloads" und geben das ausgefüllte Formular im Sekretariat ab. Wir werden den Aushang auf dem Whiteboard im Haupteingangsbereich neben der Mensa (Windfang) veröffentlichen.
Die Ferien orientieren sich an der Ferienordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Die Ferienzeiten für das laufende Schuljahr und die beweglichen Ferientage entnehmen Sie bitte dem Schulkalender. Dieser wird regelmäßig aktualisiert und steht unter "Aktuelles" auf dieser Website zur Verfügung.
Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Bilinguale Montessori Schule bei der Umsetzung ihres Konzeptes finanziell und durch die Beschaffung von Förder- und Hilfsmitteln zu unterstützen. Der Förderverein der Bilingualen Montessori Schule finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Stiftungen, Geld- und Sachspenden. Wir regen eine zusätzliche Mitgliedschaft im Förderverein der Schule an.
Jede/r SchülerIn hat während des Vormittages – innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne – die Möglichkeit, eine 15 minütige Frühstückspause einzulegen. Geben Sie Ihren Kindern und Jugendlichen ein gesundes Frühstück und ausreichend Getränke für diese Frühstückspause mit. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Kinder im Sommer vor allem am Sport- und Schwimmtag meist mehr als einen halben Liter zum Trinken benötigen.
Alle Fundsachen werden im Sekretariat in Plastikboxen gesammelt. Die Fundsachen, die bis zum Ende eines Halbjahres (d.h. Ende Januar und zu Beginn der Sommerferien) nicht abgeholt werden, werden der Kleidersammlung übergeben.
Es werden einmal im Jahr – für Eltern verbindliche - Eltern-Lehrer-Gespräche angeboten. Darüber hinaus können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten und/ oder auch der Lehrer zusätzliche Gespräche stattfinden. Bitte nutzen Sie hierfür die Elternsprechzeiten, die jede/r LehrerIn einmal wöchentlich anbietet. Wenn Sie einen Kontakt wünschen, nehmen Sie bitte mit den LehrerInnen direkt per E-Mail Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren. Die Sprechzeiten sowie Kontaktdaten sind dem Extranet zu entnehmen.
Handys und andere elektronische Medien (MP3-Player, Walkman und sämtliches Zubehör, wie z.B. Kopfhörer) dürfen auf dem Schulgelände von Schülerinnen und Schülern nicht benutzt werden und sind immer auszuschalten. Diese Regel gilt ebenso für alle Wege zu anderen Lernorten (z.B. Sporthalle) und für sonstige Unterrichtsgänge.
Für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse gilt darüber hinaus, dass sie im ausgeschalteten Zustand zu Beginn des Unterrichtes in die dafür extra angeschafften Handytaschen bis zum Unterrichtsende zu deponieren sind. Bei Zuwiderhandlung wird das Medium mindestens bis zum Ende des darauf folgenden Unterrichtstages eingezogen und muss im Wiederholungsfall von einem Erziehungsberechtigten beim Schulleiter abgeholt werden. Diese Entscheidung wurde einstimmig von Schülervertretern, Elternvertretern, LehrerInnen, Schulleitung und Geschäftsführung beschlossen. Selbstverständlich können Sie als Eltern wie auch Ihre Kinder in dringenden Fällen jederzeit über das Sekretariat wichtige Nachrichten übermitteln.
Grundsätzlich gibt es an unserer Schule keine Hausaufgaben! Die SchülerInnen werden von den LehrerInnen dazu angehalten, ihre Aufgaben in den Freiarbeits- bzw. Studierzeiten zu erledigen. Es kann ggfs. vorkommen, dass die SchülerInnen zu Hause z.B. die Grundrechenarten oder Vokabeln nachbereiten müssen. Die LehrerInnen werden Sie bei Bedarf darüber informieren.
Von Schülern, Lehrern und Schulelternbeirat wird eine gemeinsame Hausordnung erstellt. In dieser werden Verhaltensregeln für den täglichen Umgang miteinander in der Schule verbindlich geregelt.
Bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten eines Schülers/einer Schülerin oder von Familienangehörigen sind die Erziehungsberechtigten zur sofortigen Mitteilung an die Schulleitung verpflichtet. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß Infektionsschutzgesetz“.
Die Eltern und Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von einem Jahr ein Elternteil als Klassenelternsprecherin/Klassenelternsprecher und ein zweites Elternteil als Stellvertreterin/Stellvertreter.
In der Regel finden jährlich Klassenfahrten statt. Nähere Information erhalten Sie über die KlassenlehrerIn, die ElternsprecherIn und auf Elternabenden.
Unsere SchülerInnen benötigen für den Unterricht ein Paar bequeme Hausschuhe (feste Sohle).SchülerInnen gehen in der Pause bei jedem Wetter hinaus an die frische Luft. Damit sich die SchülerInnen in dieser Zeit der Entspannung austoben können und auch einmal nass werden dürfen, bitten wir Sie, Ihrem Kind Regensachen, Gummistiefel und Wechselkleidung mit in die Schule zu geben.
Elternbriefe, die die Gesamtheit der Schule betreffen, oder ausschließlich Informationen für Erwachsene enthalten, werden per E-Mail versandt bzw. im geschützten Bereich der Website zum download zur Verfügung gestellt. Bitte geben Sie uns immer Ihre aktuelle E-Mail-Adresse an oder bei vorübergehenden technischen Schwierigkeiten ggfs. eine Mitteilung über die Änderung. Auch bitten wir Sie, sich im Elternbereich der Website zu registrieren, um lückenlos alle Schulinformationen zu erhalten bzw. nachschauen zu können. Auch finden Sie hier Kontaktinformationen, Veranstaltungsinformationen und Helferlisten sowie Gesuche bspw. aus den Elternteams.
Alle Klassen-/Stufenbriefe, die Informationen zum Schulalltag ihres Kindes beinhalten, werden per „Ranzenpost“ in Papierform ausgehändigt. Dies ist Teil der pädagogischen Konzeption, damit Kinder Verantwortung für ihren Schulalltag übernehmen.
Protokolle von Elternabenden werden von der Klassenelternsprecherin/dem Klassenelternsprecher an die entsprechenden Klasseneltern per E-Mail verteilt. Zusätzlich zur individuellen Kommunikation via E-Mail steht allen am Schulbetrieb beteiligten Parteien ein zugriffsbeschränkter Bereich unserer Schulwebseite zur Verfügung (siehe “Webseite der Schule”).
Das Fernbleiben eines Schülers/einer Schülerin vom Unterricht ist von den Erziehungs-berechtigten dem Sekretariat der Schule bis spätestens zum Ende des offenen Beginns (8.00 Uhr) zu melden. Bitte informieren Sie uns ausschließlich telefonisch (auch auf dem Anrufbeantworter). Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall – zusätzlich zur telefonischen Mitteilung - direkt ab dem 1. Tag der Krankheit bei dem/der KlassenlehrerIn abzugeben. Die Schulleitung behält sich vor, ein ärztliches Attest anzufordern.
Unser Kollegium hat regelmäßige Sprechzeiten, an denen Sie Ihnen zu Verfügung stehen. Die Sprechzeiten unserer Lehrer und Lehrerinnen entnehmen Sie bitte unserer Webseite. Bitte setzen Sie sich vorher per Mail mit den LehrerInnen bzgl. eines Termins in Verbindung, damit evtl. Wartezeiten vermieden werden können.
Zu Beginn eines Schuljahres wird ein in der Gebührenordnung festgelegter Betrag für die Klassenkasse erhoben. Von diesem Betrag werden verschiedene Aktivitäten und diverse Verbrauchsmaterialien für die Klasse bezahlt. Der Betrag wird zu Beginn eines Schuljahres von Ihrem Konto eingezogen.
Eine Liste über das Arbeitsmaterial, das die SchülerInnen benötigen, wird Ihnen vor Beginn des Schuljahres ausgehändigt.
Für das Mittagessen und die Pausen stehen den SchülerInnen – je nach Jahrgangsstufe – zwischen 60-90 Minuten zur Verfügung. In dieser Zeit haben die SchülerInnen die Möglichkeit, das Mittagessen – in einem vorgegebenen Zeitfenster – zu sich zu nehmen. Das Mittagessen ist ein wichtiger Bestandteil des pädagogischen Schulkonzepts und für alle SchülerInnen verpflichtend. Der Essensplan unseres Caterers hängt an der Mensa aus.
Bitte geben Sie uns die Information, ob Ihr Kind vegetarisch, lactose- oder schweinefleischfrei essen möchte. Die Kosten für das Mittagessen werden pro Monat separat von Ihrem Konto abgebucht. Ferienzeiten oder Krankheitstage berechtigen nicht zur Kürzung, da die Kosten anteilig auf 12 Monate umgelegt sind.
Von Montag bis Donnerstag bietet unsere Schule eine Nachmittagsbetreuung in Form von Kursen an. Die Kurse werden für jedes Schulhalbjahr neu ausgeschrieben und können pro Halbjahr variieren. Das Zustandekommen eines Kurses hängt von einer Mindestteilnehmerzahl und vom Nachfragebedarf ab.
Wenn die Mindestteilnehmerzahl eines Kurses nicht erreicht wird, kann der Kurs für dieses Halbjahr nicht stattfinden. Pro Nachmittagskurs wird ein vom Angebot abhängiger Elternbeitrag berechnet. Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Das Nachmittagsangebot beginnt in der Regel um 15.15 Uhr und endet um 16.45 Uhr. Ausnahmen hiervon werden Ihnen zu Beginn des Schulhalbjahres mitgeteilt.
In der Zeit von 15.00 bis 15.30 Uhr wir ihr Kind in der Mensa betreut. Diese Zeit kann für eine Pause genutzt werden. Geben Sie Ihrem Kind bitte ausreichende Verpflegung mit. Während der Pause (15.00 – 15.30 Uhr) und während der Nachmittagsbetreuung trägt ein Betreuer oder der Kursleiter die Verantwortung für die Aufsichtspflicht (jedoch nur für die zur Nachmittagsbetreuung angemeldeten SchülerInnen)
An folgenden Tagen findet keine Nachmittagsbetreuung statt:
Bitte entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, welchen Kurs es belegen möchte. Jedes Kind kann gerne vorab in den Kursen schnuppern. Nach erfolgter Anmeldung ist der Kurs verpflichtend für ein Halbjahr.
Verletzte und kranke Kinder können sich im Sekretariat auf einer Liege erholen. Im Ernstfall werden die Eltern sofort informiert und ggfs. ein Krankenwagen für die Erstversorgung gerufen. Damit wir sie jederzeit erreichen können, ist es wichtig, dass wir immer ihre aktuelle Handynummer haben. Bitte informieren Sie bei einer Änderung der Nummer das Sekretariat.
Pro Schuljahr finden für unsere Mitarbeiter zwei pädagogische Tage statt. An diesen Tagen ist für alle SchülerInnen schulfrei. Diese mit dem Schulelternbeirat abgestimmten Termine entnehmen Sie bitte dem Schulkalender.
Alle SchülerInnen der 1-6 erhalten zu Beginn eines Schuljahres einen Planungskalender. Der Planungskalender dient den SchülerInnen zur Planung und Dokumentation ihres Schulalltags. Auf diesem Weg lernen sie, eigenverantwortlich ihren Schulalltag zu gestalten.
Einmal in der Woche bekommen die SchülerInnen den Planungskalender mit nach Hause zur Unterschrift der Eltern. Die Eltern können auf diesem Weg den Lernfortschritt mit verfolgen und ggfs. den Planungskalender als Kommunikationsmittel zur/m LehrerIn mit nutzen. Zusätzlich enthält der Planungskalender eine Terminübersicht des gesamten Schuljahres und den Stundenplan ihres Kindes.
Zur Unterstützung der Schule und auch zum besseren Kennenlernen der Lernmaterialien teilen sich die Eltern einer Klasse den wöchentlichen Putzdienst der Klassenräume ihrer Kinder. Der Putzdienst in den Klassenräumen der Schulklassen ist obligatorisch und unabhängig von der Übernahme bestimmter Ämter im Rahmen der Schule. Zum Putzdienst gehören u.a. das Säubern der Fensterbänke, der Regale, der Unterrichtsmaterialien, der Tische und der Stühle sowie das Saugen und Putzen des Fußbodens (wenn kein Teppichboden vorhanden ist). Der Putzplan wird von der Klassenelternsprecherin/dem Klassenelternsprecher erstellt und zu Beginn des Schuljahres und Halbjahres Ihnen per E-Mail übermittelt.
Die Bilinguale Montessori Schule ist eine staatlich-anerkannte Ersatzschule in der Organisationsform verbundene Grund- und Realschule plus in freier Trägerschaft. Ebenfalls ist sie anerkannte verpflichtende Ganztagsschule. „Ersatz“ meint, dass die Bilinguale Montessori Schule als gleichwertige Alternative zu staatlichen Einrichtungen gilt. Die Bilinguale Montessori Schule ist befähigt, Bildungsempfehlungen auszusprechen, selbst Prüfungen durchzuführen und Abschlüsse zu vergeben. Wir sind selbstverständlich an die Vorgaben des Kultusministeriums gehalten, um auch eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu gewährleisten. Die Schule unterrichtet nach den pädagogischen Grundsätzen und Methoden von Maria Montessori. Der Unterricht orientiert sich an den Inhalten der Rahmenpläne des Rheinland-Pfälzischen Kultusministeriums. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Schule sind in der Satzung des Schulträgers und in der Geschäfts- und Gebührenordnung festgelegt.
Zum Schutz aller ist es nicht gestattet, das Schulgelände auf dem Roller fahrend zu betreten oder zu verlassen. Bitte weisen Sie Ihre Kinder auf den Verzicht der Rollernutzung im unmittelbaren Umkreis der Schule hin, d.h. erst nach Überquerung der jeweiligen Straßen (Carolinenstraße und Turnerstraße) die Roller zu besteigen bzw. am Morgen rechtzeitig zu schieben.
Die Schülervertreter setzen sich aus den Klassensprecherinnen und Klassensprechern alle Klassen zusammen. Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter werden für ein Jahr gewählt und wählen ebenfalls für ein Jahr aus der Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer eine Vertrauenslehrerin/einen Vertrauenslehrer.
Der Schulelternbeirat wird alle zwei Jahre aus der Mitte aller Eltern gewählt. Die Aufgaben des Schulelternbeirates sind in den Grundzügen durch das Rheinland-Pfälzische Schulgesetz festgelegt.
Die Schulkonferenz ist ein Instrument des Austausches zu allen Fragen der organisatorischen und inhaltlichen Schulentwicklung. Zur Schulkonferenz wird möglichst 3 x pro Jahr eingeladen. Die Schulkonferenz setzt sich zu gleichen Teilen aus folgenden Gruppen zusammen: • Schülerinnen und Schülern (vertreten durch Vertrauensschüler) • Elternvertreter dem Schulelternbeirat • Lehrerinnen und Lehrer bzw. Schulleitung • Vorstand des Trägervereins • Kaufmännische Leitung
Unser Schulkonzept legt die inhaltlichen, methodischen und organisatorischen Prinzipien der Schule fest. Das Schulkonzept wird derzeit überarbeitet und Ihnen in Kürze im geschützten Bereich zur Verfügung gestellt.
Die Schulordnung orientiert sich an der übergeordneten Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Träger der Bilingualen Montessori Schule ist die „Montessori-Fördergemeinschaft Ingelheim e.V.“. Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere die Förderung der Montessori-Pädagogik.
Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.00 Uhr gerne für Sie da.
Die Sportzeiten an unserer Schule sind flexibel, entsprechend den uns zur Verfügung stehenden Hallen- bzw. Sportanlagenzeiten. In Absprache mit dem Kultusministerium können ab Klasse 5 Unterrichtseinheiten an anderen Orten (Schwimmbad, Sporthalle etc.) begonnen und beendet werden, sofern es annehmbare Verkehrsverbindungen gibt und den SchülerInnen dieser zusätzliche Schulweg zugemutet werden kann.
Bitte geben Sie ihren Kindern vollständige Sportbekleidung in einem Rucksack mit. Dazu gehören der Jahreszeit angemessene feste Sportschuhe und bequeme Sportbekleidung. Für den Sportunterricht gilt grundsätzlich Anwesenheitspflicht und eine Entschuldigungspflicht wie in jedem anderen Unterrichtsfach auch (siehe „Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern“). Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unseren „Informationen zum Sportunterricht“.
Den aktuellen Stundenplan ihres Kindes können Sie dem Planungskalender entnehmen.
Der Tag der offenen Tür ist für uns eine umfassende Informationsveranstaltung, bei der die Arbeit der Schule und die Räumlichkeiten der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. An diesem Tag ist für alle SchülerInnen Anwesenheitspflicht. Dieser Tag findet in der Regel an einem Samstag statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben und ist auch im Planungskalender ersichtlich. Im Ausgleich wird ein freier Schultag eingeplant, über den rechtzeitig informiert wird.
Ein Terminplan wird zu Beginn eines Schuljahres für das komplette Schuljahr erstellt und an die Eltern verteilt. Somit wird Ihnen als Eltern ermöglicht, die Schultermine frühzeitig in die Jahresplanung mit einzubeziehen. Wir sind immer um Korrektheit und Vollständigkeit bemüht, dennoch haben Sie bitte Verständnis, dass Termine auch kurzfristig erfolgen oder geändert werden können/müssen.
Die Bilinguale Montessori Schule wird als verpflichtende Ganztagsschule mit Mittagessen geführt. Die Unterrichtszeiten für alle SchülerInnen an unserer Schule sind:
7.30 – 8.00 Uhr variable Ankommenszeit
8.00 Uhr verpflichtender Unterrichtsbeginn
15.00 Uhr Unterrichtsende
Ausnahme von diesen Regelungen ist der letzte Schultag vor Beginn der Sommerferien, an denen der Unterricht um 11.00 Uhr endet.
Abweichungen von den Unterrichtszeiten, insbesondere für die älteren Jahrgangsstufen können aufgrund des Stundenplans möglich sein. Schulweite Abweichungen von Unterrichtszeiten bzw. -orten werden mit dem Schulelternbeirat besprochen und mindestens 3 Wochen im Voraus den Eltern schriftlich mitgeteilt. Die Aufsichtspflicht des Schulpersonals besteht während der Öffnungszeiten der Schule (7.30 – 15.00 Uhr).
Als Ganztagsschule müssen wir Unterricht generell bis 15.00 Uhr gewährleisten. Deswegen gibt es bei uns grundsätzlich kein Hitzefrei. Sollte in den Klassenräumen aufgrund der Hitze kein Unterricht möglich sein, können Klassenräume gewechselt oder der Unterricht nach draußen verlegt werden. Der Inhalt des Unterrichts wird ebenfalls den Bedürfnissen der Schülerinnen/Schüler angepasst. Sportlehrer sind angewiesen, bei der Planung des Unterrichts auf die Witterungsverhältnisse Rücksicht zu nehmen und bei Hitze auch entsprechend Trinkpausen einzulegen.
Die Ankommenszeit ist eine Zeit, die ein ruhiges Ankommen und ein sich Einstellen auf die Arbeit am Morgen gewährleisten soll. Die SchülerInnen haben Gelegenheit, in Ruhe ihre Jacken auszuziehen, die Schuhe zu wechseln, MitschülerInnen und Erwachsene zu begrüßen, erste Gespräche zu führen und sich auf den Tag einzustellen. Sie können in Ruhe eine Arbeit wählen, sich beraten oder anregen lassen und bereits beginnen zu arbeiten. Diese Zeit sollte von allen SchülerInnen in Anspruch genommen werden.
Die Schule gewährleistet, dass alle Klassen der Grundschule und der Orientierungsstufe 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn mit einer Pädagogin oder einem Pädagogen besetzt sind. Ab Klasse 7 gibt es eine erwachsene Ansprechperson ab 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Alle SchülerInnen sollten pünktlich um 8.00 Uhr umgezogen in der Klasse sein, ihren Arbeitsplatz vorbereitet haben und mit dem Arbeiten beginnen.
Es ist aus diesen Gründen notwendig, dass die SchülerInnen mindestens 15 min. vor Unterrichtsbeginn das Schulgebäude betreten, um alle Dinge in Ruhe erledigen zu können. Die Eltern haben die SchülerInnen morgens rechtzeitig zur Ankommenszeit zur Schule zu bringen oder deren entsprechende Ankunft zu gewährleisten.
Unsere SchülerInnen sind über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz gegen Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg versichert (dies gilt auch für Fahrgemeinschaften). Eine Haftpflichtversicherung über die Schule besteht nicht. Es wird den Eltern empfohlen, ihr Kind in eine private Haftpflichtversicherung mit aufzunehmen.
Die Website der Schule dient der allgemeinen Information sowohl von bereits am Schulbetrieb beteiligten SchülerInnen, LehrerInnen sowie Eltern. Darüber hinaus stehen die Information auch interessierten Personen außerhalb des Schulbetriebs zur Verfügung. Gemäß den vereinbarten Verwertungsrechten werden dabei auch Bildmaterialien der Schülerinnen und Schüler verwendet.
An unserer Schule werden nach dem Konzept von Maria Montessori keine Noten vergeben. Eine Ausnahme davon kann im Falle eines Schulwechsels oder Schulabgangs notwendig werden, wenn die aufnehmende Schule dies fordert. Mit Ausnahme der Zeugnisse in Klasse 9 (Abschluss der Berufsschulreife) und 10 (Qualifizierter Abschluss Sekundarstufe I) bekommen die SchülerInnen anstelle eines Zeugnisses in Ziffernform eine ausführliche und detaillierte Beurteilung. Diese beinhaltet neben einer ausführlichen Dokumentation zum Arbeits- und Sozialverhalten auch die Dokumentation zu Inhalten und Lernfortschritten in den einzelnen Lernbereichen. Die Lerninhalte orientieren sie sich an den Bildungszielen der Rheinland-Pfälzischen Grund- und Realschulen plus.
Vor jeder Zeugnisausgabe erfolgt das so genannte Zeugnisgespräch. Dort bespricht und erläutert die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer mit jeder Schülerin/ jedem Schüler in Begleitung der Eltern den Inhalt des Zeugnisses und reflektiert mit der Schülerin/ dem Schüler, ob sie/ er die Einschätzung und Leistungsbeurteilung teilt. Die SchülerInnen sollen so die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung entwickeln und lernen, sich selbst Ziele zu setzen und diese zu verfolgen. Die Leistung jedes einzelnen Kindes wird nicht an anderen Kindern oder einer festgesetzten Klassennorm gemessen, sondern in erster Linie an dem Kind selbst. Bewertet werden die persönliche Anstrengung und der individuelle Lernfortschritt. Leistung ist immer Teil eines Prozesses und nicht ausschließlich ergebnisorientiert. Die Zeugnisse erhalten unsere Schüler an den sonst üblichen Tagen der Zeugnisausgabe.