Adressen- und Telefonlisten der einzelnen Klassen
Die Kontaktlisten der einzelnen Lerngruppen werden durch die Elternsprecher*innen erstellt. Am ersten Elternabend können die Eltern ein Kontaktformular ausfüllen. Sollten Sie einer Weitergabe Ihrer Kontaktdaten an die anderen Eltern Ihrer Lerngruppe nicht zustimmen, teilen Sie dies bitte den Elternsprecher*innen mit. Bitte beachten Sie, dass wichtige Informationen seitens der Elternsprecher*innen Sie in diesem Fall nicht erreichen können.
Ausflüge
An unserer Schule finden regelmäßig Ausflüge statt. Ausflüge wie Besuche von Museen, Theater, Kino und Ähnliches sind Schulveranstaltungen. Schulveranstaltungen können auch außerhalb der Schule beginnen und enden. Sollte ein anderer Ort oder eine andere Zeit für Beginn oder Ende günstiger sein, werden wir Ihnen diese Ausnahmen frühzeitig mitteilen. Sie werden rechtzeitig über die geplanten Ausflüge informiert.
Beurlaubung von SchülerInnen
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann der/die KlassenlehrerIn eine ein- bis zweitägige Unterrichtsbefreiung genehmigen, allerdings, wie auch im Schulgesetz geregelt, nicht angrenzend an Ferien (weder vorher noch hinterher). Ab einer mindestens dreitägigen Unterrichtsbefreiung muss dies von der Schulleitung entschieden werden.
Elternabende
Die Elternsprecher*innen der Lerngruppen veranstalten in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Lernbegleiter*innen wenigstens einmal pro Schuljahr, sowie nach Bedarf, einen Elternabend. Die Einladung zu den Elternabenden erfolgt durch den/die Elternsprecher*in. Die Elternabende dienen der allgemeinen Information und geben Gelegenheit, anstehende, aktuelle Situationen und Themen von allgemeinem Interesse zu besprechen und zu klären. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen sollte für alle Erziehungsberechtigten im Interesse einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller Beteiligten selbstverständlich sein. Der erste Elternabend im neuen Schuljahr findet in den ersten vier Wochen statt. An diesem Abend wird üblicherweise auch der/die Elternsprecher*in und Vertreter*in der jeweiligen Lerngruppe neu gewählt.
Elternmitarbeit
Elternmitarbeit ist ein tragendes Element der Montessori-Pädagogik und ein wichtiger Bestandteil unserer Schulkonzeption. Mit Ihrer aktiven Elternmitarbeit unterstützen Sie Ihre Kinder und die Entwicklung unserer Schule.
Elternseminare
Es werden pro Schuljahr Elternseminare zu verschiedenen Themen angeboten. Die Teilnahme an mindestens zwei Elternseminaren pro Schuljahr ist gewünscht. Einige Termine stehen im Planungskalender. Zusätzliche Termine werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Fahrtkosten
Als anerkannte Ersatzschule haben Sie die gleichen Rechte auf Fahrkostenerstattung wie an einer Regelschule. Alle SchülerInnen unserer Realschule plus können einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen stellen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie im Sekretariat. Dies gilt auch für alle SchülerInnen, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule kommen. Fahrtkosten werden gemäß § 6 Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Schulbeförderung (s.u.) von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen erstattet.
§ 6 Beförderung zu Schulen in freier Trägerschaft (Satzung über die Schülerbeförderung)
Bei stattlich anerkannten Realschulen plus oder Gymnasien in freier Trägerschaft, die Beiträge nach § 28 Abs. 1 Privatschulgesetz erhalten, werden die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Realschule plus oder Gymnasium in freier Trägerschaft gezahlt. Bei staatlich anerkannten Grundschulen, die Beiträge nach § 28 Abs. 1 Privatschulgesetz erhalten, werden die Fahrtkosten unter der Voraussetzung übernommen, dass die Schule im Bezirk der für die Schüler zuständigen öffentlichen Grundschule oder in einem angrenzenden Schulbezirk liegt. Liegt die Schule in einer Gemeinde mit mehreren Grundschulbezirken, so können darüber hinaus die Kosten für die Beförderung der Schüler aus allen Schulbezirken dieser Gemeinde übernommen werden.
Fahrgemeinschaften
Wenn Sie eine Fahrgemeinschaft für den Weg zur Schule suchen, können Sie Ihre Wünsche an der Tafel im Eingangsbereich, im UG aushängen.
Ferien
Die Ferien orientieren sich an der Ferienordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Die Ferienzeiten für das laufende Schuljahr und die 6 beweglichen Ferientage, die jede Schule für sich selbst bestimmen kann, entnehmen Sie bitte dem Planungskalender oder dem Schulkalender auf unserer Homepage.
Förderverein
Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Bilinguale Montessori Schule bei der Umsetzung ihres Konzeptes finanziell und durch die Beschaffung von Förder- und Hilfsmitteln zu unterstützen. Der Förderverein der Bilingualen Montessori Schule finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Stiftungen, Geld- und Sachspenden. Wir regen eine zusätzliche Mitgliedschaft im Förderverein der Schule an.
Frühstück
Jede/r SchülerIn hat während des Vormittages – innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne – die Möglichkeit, eine 15 minütige Frühstückspause einzulegen. Geben Sie Ihren Kindern und Jugendlichen ein gesundes Frühstück und ausreichend Getränke für diese Frühstückspause mit. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Kinder im Sommer vor allem am Sport- und Schwimmtag meist mehr als einen halben Liter zum Trinken benötigen.
Fundsachen
Fundsachen der 1-3 werden in einem Fundspind im Garderobenbereich der Grundschule gesammelt. Die Fundsachen, die bis zum Ende eines Halbjahres (d.h. Ende Januar und zu Beginn der Sommerferien) nicht abgeholt werden, werden der Kleidersammlung übergeben.
Gesprächstermine
Es werden einmal im Jahr für Eltern verbindliche, Eltern-Lernbegleiter-Gespräche angeboten. Darüber hinaus können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten und/ oder auch der Lernbegleiter*innen zusätzliche Gespräche stattfinden. Bitte nutzen Sie hierfür die Elternsprechzeiten, die jede/r Lernbegleiter*in. Bitte nehmen Sie mit den Lernbegleiter*innen direkt per E-Mail-Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.
Handys und andere elektronische Medien
Handys und andere elektronische Medien (z.B. Smart Watch sowie sämtliches Zubehör, wie z.B. Kopfhörer) dürfen auf dem Schulgelände von den Schüler*innen nicht benutzt werden und sind immer auszuschalten. Diese Regel gilt ebenso für alle Wege zu anderen Lernorten (z.B. Sporthalle) und für sonstige Unterrichtsgänge. Für alle Schüler*innen gilt darüber hinaus, dass die Mobilgeräte im ausgeschalteten Zustand zu Beginn des Unterrichtes in die dafür extra angeschafften Handykörbe bis zum Unterrichtsende zu deponieren sind. Diese Entscheidung wurde einstimmig von Schülervertretern, Elternvertretern, Lernbegleiter*innen und Schulleitung beschlossen.
Hausaufgaben
Grundsätzlich gibt es an unserer Schule keine Hausaufgaben! Die SchülerInnen werden von den LehrerInnen dazu angehalten, ihre Aufgaben in den Freiarbeits- bzw. Studierzeiten zu erledigen. Es kann ggfs. vorkommen, dass die SchülerInnen zu Hause z.B. die Grundrechenarten oder Vokabeln nachbereiten müssen. Die LehrerInnen werden Sie bei Bedarf darüber informieren.
Hausordnung
Von Schüler*innen, Lernbegleiter*innen und Schulelternbeirat wurde eine gemeinsame Hausordnung erstellt. In dieser werden Verhaltensregeln für den täglichen Umgang miteinander in der Schule verbindlich geregelt. Die Hausordnung hängt am Infoboard im Eingangsbereich der Schule aus.
Infektionskrankheiten
Bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten eines Schülers/einer Schülerin oder von Familienangehörigen sind die Erziehungsberechtigten zur sofortigen Mitteilung an die Schulleitung verpflichtet. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß Infektionsschutzgesetz“.
Klassenelternsprecher
Die Eltern und Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von einem Jahr ein Elternteil als Klassenelternsprecherin/Klassenelternsprecher und ein zweites Elternteil als Stellvertreterin/Stellvertreter.
Kleidung/Wechselkleidung
Unsere SchülerInnen benötigen für den Unterricht ein Paar bequeme Hausschuhe (feste Sohle).SchülerInnen gehen in der Pause bei jedem Wetter hinaus an die frische Luft. Damit sich die SchülerInnen in dieser Zeit der Entspannung austoben können und auch einmal nass werden dürfen, bitten wir Sie, Ihrem Kind Regensachen, Gummistiefel und Wechselkleidung mit in die Schule zu geben.
Kommunikation
Elternbriefe, die die Gesamtheit der Schule betreffen, oder ausschließlich Informationen für Erwachsene enthalten, werden per E-Mail versandt beziehungsweise im geschützten Bereich der Website zum download zur Verfügung gestellt. Bitte geben Sie uns immer Ihre aktuelle
E-Mail-Adresse an oder, bei vorübergehenden technischen Schwierigkeiten, gegebenenfalls eine Mitteilung über die Änderung. Auch bitten wir Sie, sich im Elternbereich der Website zu registrieren, um lückenlos alle Schulinformationen zu erhalten beziehungsweise nachschauen zu können. Auch finden Sie hier Kontaktinformationen, Veranstaltungs-informationen und Helferlisten sowie Gesuche beispielsweise aus den Elternteams.
Einzelne Lerngruppen-/ Stufenbriefe, die Informationen zum Schulalltag Ihres Kindes beinhalten, werden per „Ranzenpost“ in Papierform ausgehändigt. Dies ist Teil der pädagogischen Konzeption, damit Kinder Verantwortung für ihren Schulalltag übernehmen. Protokolle von Elternabenden werden von dem/der Lerngruppen Elternsprecher*in an die entsprechenden Eltern per E-Mail verteilt.
Krankmeldungen von SchülerInnen
Das Fernbleiben eines/r Schüler*in vom Unterricht ist von den Erziehungsberechtigten dem Sekretariat der Schule bis spätestens zum Ende des offenen Beginns (8.00 Uhr) zu melden. Bitte informieren Sie uns telefonisch (auch auf dem Anrufbeantworter) oder per Mail direkt an die Info@bms-ingelheim.de. Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall, zusätzlich zur telefonischen Mitteilung, direkt ab dem ersten Tag der Genesung bei dem/ der Lernbegleiter*in abzugeben. Die Schulleitung behält sich vor, ein ärztliches Attest anzufordern.
Lernbegleiter*innen Sprechzeiten
Unser Kollegium hat regelmäßige Sprechzeiten, an denen Sie Ihnen zu Verfügung stehen. Bitte setzen Sie sich vorher per Mail mit den LehrerInnen bzgl. eines Termins in Verbindung, damit evtl. Wartezeiten vermieden werden können.
Materialgeld
Zu Beginn eines Schuljahres wird ein in der Gebührenordnung festgelegter Betrag für die Klassenkasse erhoben. Von diesem Betrag werden verschiedene Aktivitäten und diverse Verbrauchsmaterialien für die Klasse bezahlt. Der Betrag wird zu Beginn eines Schuljahres von Ihrem Konto eingezogen.
Materialliste
Eine Liste über das Arbeitsmaterial, das die SchülerInnen benötigen, wird Ihnen vor Beginn des Schuljahres ausgehändigt.
Mittagessen und Pausen
Für das Mittagessen und die Pausen stehen den Schüler*innen, je nach Jahrgangsstufe, zwischen 60 bis 75 Minuten zur Verfügung. In dieser Zeit haben die Schüler*innen die Möglichkeit, das Mittagessen, in einem vorgegebenen Zeitfenster, zu sich zu nehmen. Das Mittagessen ist ein wichtiger Bestandteil des pädagogischen Schulkonzepts und für alle Schüler*innen verpflichtend. Der Essensplan unseres Caterers hängt in der Mensa aus. Nähere Informationen zu unserem Caterer erhalten Sie auf unserer Website oder im Sekretariat.
Für jede/n Schüler*in muss ein gesondertes Datenblatt ausgefüllt werden, auf dem Sie angeben können, ob Ihr Kind vegetarisch oder Lactose-frei essen möchte. Eventuelle Allergien können hier ebenfalls vermerkt werden. Die Notfallkarte finden Sie in diesem Ordner unter Punkt 8 und muss bei dem/der jeweiligen Lerngruppenleiter*in zu Beginn jeden Schuljahres abgegeben werden. Die Kosten für das Mittagessen werden pro Monat separat von Ihrem Konto abgebucht. Ferienzeiten oder Krankheitstage berechtigen nicht zur Kürzung, da die Kosten bereits anteilig auf 12 Monate umgelegt sind.
Nachmittagsbetreuung
Von Montag bis Donnerstag bietet unsere Schule eine Nachmittagsbetreuung in Form von Kursen an. Die Kurse werden für jedes Schulhalbjahr neu ausgeschrieben und können pro Halbjahr variieren. Das Zustandekommen eines Kurses hängt von einer Mindestteilnehmerzahl und vom Nachfragebedarf ab. Wenn die Mindestteilnehmerzahl eines Kurses nicht erreicht wird, kann der Kurs für dieses Halbjahr nicht stattfinden. Pro Nachmittagskurs wird ein vom Angebot abhängiger Elternbeitrag berechnet. Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Das Nachmittagsangebot beginnt um 15.15Uhr und endet um 16:45 Uhr. Ausnahmen hiervon werden Ihnen zu Beginn des Schulhalbjahres mitgeteilt.
Die Zeit von 15:00 bis 15:15 Uhr kann für eine Essenspause genutzt werden. Geben Sie Ihrem Kind bitte ausreichende Verpflegung mit. Während dieser Pause und während der Nachmittagsbetreuung trägt ein Betreuer oder der Kursleiter die Verantwortung für die Aufsicht (jedoch nur für die zur Nachmittagsbetreuung angemeldeten Schüler*innen). An folgenden Tagen findet keine Nachmittagsbetreuung statt:
- in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien
- an allen letzten Schultagen vor den Ferien
Bitte entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, welchen Kurs es belegen möchte. Jedes Kind kann gerne vorab in den Kursen schnuppern. Nach erfolgter schriftlicher Anmeldung ist der Kurs verpflichtend für ein Halbjahr.
Notfälle
Verletzte und kranke Kinder können sich im Sekretariat auf einer Liege erholen. Im Ernstfall werden die Eltern sofort informiert und ggfs. ein Krankenwagen für die Erstversorgung gerufen. Damit wir sie jederzeit erreichen können, ist es wichtig, dass wir immer ihre aktuelle Handynummer haben. Bitte informieren Sie bei einer Änderung der Nummer das Sekretariat.
Pädagogische Tage
Pro Schuljahr finden für unsere Lernbegleiter*innen zwei pädagogische Tage statt. An diesen Tagen ist für alle Schüler*innen schulfrei. Diese, mit dem Schulelternbeirat abgestimmten Termine, entnehmen Sie bitte dem Planungskalender oder dem Schulkalender.
Planungskalender
Alle SchülerInnen der 1-6 erhalten zu Beginn eines Schuljahres einen Planungskalender. Der Planungskalender dient den SchülerInnen zur Planung und Dokumentation ihres Schulalltags. Auf diesem Weg lernen sie, eigenverantwortlich ihren Schulalltag zu gestalten.
Einmal in der Woche bekommen die SchülerInnen den Planungskalender mit nach Hause zur Unterschrift der Eltern. Die Eltern können auf diesem Weg den Lernfortschritt mit verfolgen und ggfs. den Planungskalender als Kommunikationsmittel zur/m LehrerIn mit nutzen. Zusätzlich enthält der Planungskalender eine Terminübersicht des gesamten Schuljahres und den Stundenplan ihres Kindes.
Putzdienst
Zur Unterstützung der Schule und auch zum besseren Kennenlernen der Lernmaterialien teilen sich die Eltern einer Lerngruppe den wöchentlichen Putzdienst der Räume ihrer Kinder. Der Putzdienst in den Räumen der Lerngruppen ist obligatorisch und unabhängig von der Übernahme bestimmter Ämter im Rahmen der Schule. Zum Putzdienst gehören unter anderem das Säubern der Fensterbänke, der Regale, der Unterrichtsmaterialien, der Tische und der Stühle, sowie das Saugen und Putzen des Fußbodens und der Teppiche. Der Putzplan wird von dem/der Elternsprecher*in erstellt und zu Beginn des Schuljahres und Halbjahres per E-Mail übermittelt. Diese Regelung gilt v.a. für die Lerngruppen der Jahrgänge 1-6. Die Lerngruppen der Jahrgänge 7-10 haben gesonderte Absprachen im Sinne des pädagogischen Konzepts der Entwicklungsstufe.
Rechtliche Grundlage der Schule
Die Bilinguale Montessori Schule ist eine staatlich-anerkannte Ersatzschule in der Organisationsform verbundene Grund- und Realschule plus in freier Trägerschaft. Ebenfalls ist sie anerkannte verpflichtende Ganztagsschule. „Ersatz“ meint, dass die Bilinguale Montessori Schule als gleichwertige Alternative zu staatlichen Einrichtungen gilt. Die Bilinguale Montessori Schule ist befähigt, Bildungsempfehlungen auszusprechen, selbst Prüfungen durchzuführen und Abschlüsse zu vergeben. Wir sind selbstverständlich an die Vorgaben des Kultusministeriums gehalten, um auch eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu gewährleisten. Die Schule unterrichtet nach den pädagogischen Grundsätzen und Methoden von Maria Montessori. Der Unterricht orientiert sich an den Inhalten der Rahmenpläne des Rheinland-Pfälzischen Kultusministeriums. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Schule sind in der Satzung des Schulträgers und in der Geschäfts- und Gebührenordnung festgelegt.
Rollernutzung / sicherer Schulweg
Zum Schutz aller ist es nicht gestattet, das Schulgelände auf dem Roller fahrend zu betreten oder zu verlassen. Bitte weisen Sie Ihre Kinder auf den Verzicht der Rollernutzung im unmittelbaren Umkreis der Schule hin, d.h. erst nach Überquerung der jeweiligen Straßen (Carolinenstraße und Turnerstraße) die Roller zu besteigen bzw. am Morgen rechtzeitig zu schieben.
Schülervertretung (SV)
Die Schülervertreter setzen sich aus den Klassensprecherinnen und Klassensprechern alle Klassen zusammen. Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter werden für ein Jahr gewählt und wählen ebenfalls für ein Jahr aus der Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer eine Vertrauenslehrerin/einen Vertrauenslehrer.
Schulelternbeirat (SEB)
Der Schulelternbeirat wird alle zwei Jahre aus der Mitte aller Eltern gewählt. Die Aufgaben des Schulelternbeirates sind in den Grundzügen durch das Rheinland-Pfälzische Schulgesetz festgelegt.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist ein Instrument des Austausches zu allen Fragen der organisatorischen und inhaltlichen Schulentwicklung. Zur Schulkonferenz wird möglichst 3 x pro Jahr eingeladen. Die Schulkonferenz setzt sich zu gleichen Teilen aus folgenden Gruppen zusammen: • Schülerinnen und Schülern (vertreten durch Vertrauensschüler) • Elternvertreter dem Schulelternbeirat • Lehrerinnen und Lehrer bzw. Schulleitung • Vorstand des Trägervereins • Kaufmännische Leitung
Schulkonzept
Unser Schulkonzept legt die inhaltlichen, methodischen und organisatorischen Prinzipien der Schule fest. Das Schulkonzept wird derzeit überarbeitet und Ihnen in Kürze im geschützten Bereich zur Verfügung gestellt.
Schulordnung
Die Schulordnung orientiert sich an der übergeordneten Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Schulträger
Träger der Bilingualen Montessori Schule ist die „Montessori-Fördergemeinschaft Ingelheim e.V.“. Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere die Förderung der Montessori-Pädagogik.
Sekretariat
Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag von 07.00 bis 15.00 Uhr gerne für Sie da.
Sport
Die Sportzeiten an unserer Schule sind flexibel, entsprechend der uns zur Verfügung stehenden Hallen- bzw. Sportanlagenzeiten. In Absprache mit dem Kultusministerium können ab der 3. Jahrgangsstufe Unterrichtseinheiten an anderen Orten (Schwimmbad, Sporthalle etc.) begonnen und beendet werden, sofern es annehmbare Verkehrsverbindungen gibt und den Schüler*innen dieser zusätzliche Schulweg zugemutet werden kann.
Bitte geben Sie ihren Kindern vollständige Sportbekleidung in einem Rucksack mit. Dazu gehören der Jahreszeit angemessene feste Sportschuhe und bequeme Sportbekleidung. Für den Sportunterricht gilt grundsätzlich Anwesenheitspflicht und eine Entschuldigungspflicht wie in jedem anderen Unterrichtsfach auch (siehe Krankmeldung von Schüler*innen). Details entnehmen Sie bitte unseren regelmäßigen Informationen zum Sportunterricht.
Stundenplan
Den aktuellen Stundenplan ihres Kindes können Sie dem Planungskalender entnehmen.
Tag des offenen Gespräches
Der Tag des offenen Gespräches ist für uns eine umfassende Informationsveranstaltung, bei der die Arbeit der Schule und die Räumlichkeiten der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. An diesem Tag ist für alle Schüler*innen Anwesenheitspflicht. Dieser Tag findet in der Regel an einem Samstag statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben und ist auch im Planungskalender ersichtlich. Im Ausgleich wird ein freier Schultag eingeplant, über den rechtzeitig informiert wird.
Terminplan
Ein Terminplan wird zu Beginn eines Schuljahres für das komplette Schuljahr erstellt und an die Eltern verteilt. Somit wird Ihnen als Eltern ermöglicht, die Schultermine frühzeitig in die Jahresplanung mit einzubeziehen. Wir sind immer um Korrektheit und Vollständigkeit bemüht, dennoch haben Sie bitte Verständnis, dass Termine auch kurzfristig erfolgen oder geändert werden können/müssen.
Unterrichtszeiten
Die Bilinguale Montessori Schule wird als verpflichtende Ganztagsschule mit Mittagessen geführt. Die Unterrichtszeiten für alle SchülerInnen an unserer Schule sind:
7.30 – 8.00 Uhr variable Ankommenszeit
8.00 Uhr verpflichtender Unterrichtsbeginn
15.00 Uhr Unterrichtsende
Ausnahme von diesen Regelungen ist der letzte Schultag vor Beginn der Sommerferien, an denen der Unterricht um 11.00 Uhr endet.
Abweichungen von den Unterrichtszeiten, insbesondere für die älteren Jahrgangsstufen können aufgrund des Stundenplans möglich sein. Schulweite Abweichungen von Unterrichtszeiten bzw. -orten werden mit dem Schulelternbeirat besprochen und mindestens 3 Wochen im Voraus den Eltern schriftlich mitgeteilt. Die Aufsichtspflicht des Schulpersonals besteht während der Öffnungszeiten der Schule (7.30 – 15.00 Uhr).
Variable Ankommenszeit
Die Ankommenszeit ist eine Zeit, die ein ruhiges Ankommen und ein „Sich-Einstellen“ auf die Arbeit am Morgen gewährleisten soll. Die Schüler*innen haben Gelegenheit, in Ruhe ihre Jacken auszuziehen, die Schuhe zu wechseln, Mitschüler*innen und Erwachsene zu begrüßen, erste Gespräche zu führen und sich auf den Tag einzustellen. Diese Zeit sollte von allen Schüler*innen in Anspruch genommen werden.
Die Schule gewährleistet, dass alle Lerngruppen der eins bis sechs 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn mit einem/r Lernbegleiter*in besetzt sind. Ab Lerngruppe sieben gibt es eine erwachsene Ansprechperson ab 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Alle Schüler*innen müssen pünktlich um 8.00 Uhr umgezogen in der Lerngruppe sein, ihren Arbeitsplatz vorbereitet haben und mit dem Arbeiten beginnen.
Es ist aus diesen Gründen notwendig, dass die Schüler*innen mindestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgebäude betreten, um alle Dinge in Ruhe erledigen zu können. Die Eltern haben die Schüler*innen morgens rechtzeitig zur Ankommenszeit zur Schule zu bringen oder deren entsprechende Ankunft zu gewährleisten.
Versicherung
Unsere Schüler*innen sind über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz gegen Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg versichert (dies gilt auch für Fahrgemeinschaften). Eine Haftpflichtversicherung über die Schule besteht nicht. Es wird den Eltern empfohlen, ihr Kind in eine private Haftpflichtversicherung mit aufzunehmen.
Website der Schule
Die Website der Schule dient der allgemeinen Information sowohl von bereits am Schulbetrieb beteiligten SchülerInnen, LehrerInnen sowie Eltern. Darüber hinaus stehen die Information auch interessierten Personen außerhalb des Schulbetriebs zur Verfügung. Gemäß den vereinbarten Verwertungsrechten werden dabei auch Bildmaterialien der Schülerinnen und Schüler verwendet.
Zeugnisse
An unserer Schule werden nach dem Konzept von Maria Montessori keine Noten vergeben. Eine Ausnahme davon kann im Falle eines Schulwechsels oder Schulabgangs notwendig werden, wenn die aufnehmende Schule dies fordert. Mit Ausnahme der Zeugnisse in Klasse 9 (Abschluss der Berufsschulreife) und 10 (Qualifizierter Abschluss Sekundarstufe I) bekommen die SchülerInnen anstelle eines Zeugnisses in Ziffernform eine ausführliche und detaillierte Beurteilung. Diese beinhaltet neben einer ausführlichen Dokumentation zum Arbeits- und Sozialverhalten auch die Dokumentation zu Inhalten und Lernfortschritten in den einzelnen Lernbereichen. Die Lerninhalte orientieren sie sich an den Bildungszielen der Rheinland-Pfälzischen Grund- und Realschulen plus.
Vor jeder Zeugnisausgabe erfolgt das so genannte Zeugnisgespräch. Dort bespricht und erläutert die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer mit jeder Schülerin/ jedem Schüler in Begleitung der Eltern den Inhalt des Zeugnisses und reflektiert mit der Schülerin/ dem Schüler, ob sie/ er die Einschätzung und Leistungsbeurteilung teilt. Die SchülerInnen sollen so die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung entwickeln und lernen, sich selbst Ziele zu setzen und diese zu verfolgen. Die Leistung jedes einzelnen Kindes wird nicht an anderen Kindern oder einer festgesetzten Klassennorm gemessen, sondern in erster Linie an dem Kind selbst. Bewertet werden die persönliche Anstrengung und der individuelle Lernfortschritt. Leistung ist immer Teil eines Prozesses und nicht ausschließlich ergebnisorientiert. Die Zeugnisse erhalten unsere Schüler an den sonst üblichen Tagen der Zeugnisausgabe.