Grundsätzlich können an der Bilingualen Montessori Schule die gleichen Abschlüsse erworben werden wie an staatlichen Schulen. Diese sind:

  • Berufsreife zum Ende der Klasse 9
  • Qualifizierter Sekundarabschluss I zum Ende der Klasse 10. - mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (in Abhängigkeit vom Notendurchschnitt)

Die Kontaktlisten der einzelnen Lerngruppen werden durch die Elternsprecherinnen und Elternsprechern erstellt. Am ersten Elternabend können die Eltern ein Kontaktformular ausfüllen. Sollten Sie einer Weitergabe Ihrer Kontaktdaten an die anderen Eltern Ihrer Lerngruppe nicht zustimmen, teilen Sie dies bitte den Elternsprechern mit. Bitte beachten Sie, dass wichtige Informationen seitens der Elternsprecher Sie in diesem Fall nicht erreichen können.

Die notwendigen Unterlagen zur Anmeldung Ihres Kindes finden Sie unter den Downloads unserer Seite. Füllen Sie die entsprechenden Unterlagen aus und senden Sie uns diese einfach zu. Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung. Wir treten mit Ihnen in Kontakt, wenn wir Ihre Anmeldung berücksichtigen können. Dann lernen wir Sie als Eltern/ Erziehungsberechtigte in einem ersten Informationsgespräch kennen. Im nächsten Schritt lernen wir Ihr Kind im Rahmen einer Hospitation kennen. Dort erlebt Ihr Kind unseren schulischen Alltag und wir erleben Ihr Kind. Nach der Hospitation reflektieren wir mit Ihnen im Gespräch, ob eine Aufnahme möglich ist. Schulseitig entscheiden hierüber Vertreter des pädagogischen Teams, der Schulleitung und des Schulträgers - immer vor dem Hintergrund pädagogischer und gruppenstrukturellen Kriterien. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen (s. Kind anmelden)

An unserer Schule finden regelmäßig Ausflüge statt. Ausflüge wie Besuche von Museen, Theater, Kino und Ähnliches sind Schulveranstaltungen. Schulveranstaltungen können auch außerhalb der Schule beginnen und enden. Sollte ein anderer Ort oder eine andere Zeit für Beginn oder Ende günstiger sein, werden wir Ihnen diese Ausnahmen frühzeitig mitteilen. Sie werden rechtzeitig über die geplanten Ausflüge informiert.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Lernbegleiterin eine ein- bis zweitägige Unterrichtsbefreiung genehmigen, allerdings, wie auch im Schulgesetz geregelt, nicht angrenzend an Ferien (weder vorher noch hinterher). Ab einer mindestens dreitägigen Unterrichtsbefreiung muss dies von der Schulleitung entschieden werden.

Zu unserem grundlegenden Konzept gehört auch die Zweisprachigkeit. Es ist unser pädagogisches Ziel, Ihrem Kind auf natürliche Weise den Zugang zur englischen Sprache zu ermöglichen und damit die Bilingualität als etwas ganz Normales und Wertvolles zu erleben.

In der Stufe 1-3 lernen die Kinder erste Vokabeln und Sätze, um erste kurze englische Bücher zu lesen und sich auch schon zu verständigen. Somit haben sie keine Berührungsängste beim Wechsel in den Englischunterricht der Stufe 4-6.

Zur Unterstützung des englischen Sprachbades ist zusätzlich während der sogenannten Freiarbeit eine englischsprachige Lehrkraft in der Klasse.

In der Stufe 7-10 werden über den Englischunterricht hinaus Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften sowie themenbezogene Projekte auch bilingual abgehalten.

 

Die Elternsprecher*innen der Lerngruppen veranstalten in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Lernbegleiter*innen wenigstens einmal pro Schuljahr, sowie nach Bedarf, einen Elternabend. Die Einladung zu den Elternabenden erfolgt durch den/die Elternsprecher*in. Die Elternabende dienen der allgemeinen Information und geben Gelegenheit, anstehende, aktuelle Situationen und Themen von allgemeinem Interesse zu besprechen und zu klären. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen sollte für alle Erziehungsberechtigten im Interesse einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller Beteiligten selbstverständlich sein. Der erste Elternabend im neuen Schuljahr findet in den ersten vier Wochen statt. An diesem Abend wird üblicherweise auch der/die Elternsprecher*in und Vertreter*in der jeweiligen Lerngruppe neu gewählt.

Elternmitarbeit ist ein tragendes Element der Montessori-Pädagogik und ein wichtiger Bestandteil unserer Schulkonzeption. Mit Ihrer aktiven Elternmitarbeit unterstützen Sie Ihre Kinder und die Entwicklung unserer Schule.

Sie sollten sich mit dem pädagogischen Konzept der Bilingualen Montessori Schule befasst haben und diesem zustimmen. Wir bieten regelmäßig Elternseminare an, die ihnen die Montessori-Pädagogik näher bringen.

Von den Eltern wird weiterhin erwartet, dass sie die Ansätze unterstützen, indem Sie die Selbständigkeit und Selbsttätigkeit Ihres Kindes fördern, Grenzen setzen und es auf seinem Weg liebevoll begleiten.

Außerdem ist es wünschenswert, wenn sich Eltern in Arbeiten für die Gemeinschaft der Schule einbringen (z.B. Feste unterstützen, streichen, Rasen mähen, Reinigungsarbeiten o.ä.). Neigungen und Kompetenzen werden dabei gerne berücksichtigt.

Es werden pro Schuljahr Elternseminare zu verschiedenen Themen angeboten. Die Teilnahme an mindestens zwei Elternseminaren pro Schuljahr ist gewünscht. Einige Termine stehen im Planungskalender. Zusätzliche Termine werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.

Als anerkannte Ersatzschule haben Sie die gleichen Rechte auf Fahrkostenerstattung wie an einer Regelschule. Alle SchülerInnen unserer Realschule plus können einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen stellen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie im Sekretariat. Dies gilt auch für alle SchülerInnen, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule kommen. Fahrtkosten werden gemäß § 6 Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Schulbeförderung (s.u.) von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen erstattet.

§ 6 Beförderung zu Schulen in freier Trägerschaft (Satzung über die Schülerbeförderung)

Bei stattlich anerkannten Realschulen plus oder Gymnasien in freier Trägerschaft, die Beiträge nach § 28 Abs. 1 Privatschulgesetz erhalten, werden die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Realschule plus oder Gymnasium in freier Trägerschaft gezahlt. Bei staatlich anerkannten Grundschulen, die Beiträge nach § 28 Abs. 1 Privatschulgesetz erhalten, werden die Fahrtkosten unter der Voraussetzung übernommen, dass die Schule im Bezirk der für die Schüler zuständigen öffentlichen Grundschule oder in einem angrenzenden Schulbezirk liegt. Liegt die Schule in einer Gemeinde mit mehreren Grundschulbezirken, so können darüber hinaus die Kosten für die Beförderung der Schüler aus allen Schulbezirken dieser Gemeinde übernommen werden.

Wenn Sie eine Fahrgemeinschaft für den Weg zur Schule suchen, können Sie

Ihre Wünsche an der Tafel im Eingangsbereich, im UG aushängen.

Die Ferien entsprechen der Ferienordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Die Ferienzeiten für das laufende Schuljahr und die 6 beweglichen Ferientage, die jede Schule für sich selbst bestimmen kann, entnehmen Sie bitte dem Planungskalender oder dem Schulkalender auf unserer Homepage.

Wir sind eine Schule in privater Trägerschaft (gemeinnütziger Verein). Nach der erfolgten staatlichen Anerkennung erhalten wir anteilige staatliche Zuschüsse für Personal- und Sachkosten. Um den hohen Standard und die überdurchschnittliche Anzahl an Pädagogen halten zu können, sind wir weiterhin auf regelmäßige Unterstützung aus der Elternschaft und von Sponsoren angewiesen.

Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Bilinguale Montessori Schule bei der Umsetzung ihres Konzeptes finanziell und durch die Beschaffung von Förder- und Hilfsmitteln zu unterstützen. Der Förderverein der Bilingualen Montessori Schule finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Stiftungen, Geld- und Sachspenden. Wir regen eine zusätzliche Mitgliedschaft im Förderverein der Schule an.

Freiarbeit ist das Herzstück der Montessori-Pädagogik. In der Freiarbeit entscheidet der Schüler, was er arbeitet, mit wem, wo und wie lange. Weil das Interesse an der Sache und der individuelle Lern- und Arbeitsrhythmus berücksichtigt werden, ist die Freiarbeit die Zeit höchster Konzentration. Das Ziel der freien Arbeit ist selbständiges und eigenverantwortliches Lernen und Arbeiten. Grundvoraussetzung hierfür ist eine “vorbereitete Umgebung”, die kontinuierlich an die Lern- und Lebensbedürfnisse der Schüler angepasst wird.

Lernen die Schüler denn genug, wenn sie so viel Freiarbeit haben?

Ja, aber sie lernen auf eine andere Art. Vielfältige Erfahrungen und auch vergleichende Studien mit Regelschulen zeigen, dass Schüler in Montessori-Schulen gleich viel lernen. Sie erwerben dabei aber zusätzlich besonders hohe Kompetenzen in der Arbeitsplanung und in der selbständigen Arbeit sowie in der Kooperation an gemeinsamen Arbeitsvorhaben.

Die freie Wahl der Arbeit in der “vorbereiteten Umgebung” und die altersgemischte Zusammensetzung der Lerngruppen motiviert und ermutigt Schüler, sich an Aufgaben heranzuwagen, die ältere Schüler bereits mit Freude und Stolz vormachen.

Kommt es vor, dass Schüler unliebsame Lernbereiche vollständig meiden?

Nein. Weil alle Lernbereiche miteinander verbunden sind und sich bei den Schülern eine natürliche Neugierde entwickelt (durch Beobachten anderer Schüler bei ihrer Arbeit, durch unterschiedliche Darbietung der Lehrkraft), ist es relativ unwahrscheinlich, dass ein Schüler einen Lernbereich vollständig meidet. Außerdem ist die Montessori-Lehrkraft mit jedem inhaltlichen Aspekt der Lernbereiche genauso gut vertraut wie mit jedem einzelnen Schüler in der Klasse. Aufgrund ihrer sehr genauen Beobachtungen kann die Lehrkraft schnell herausfinden, welche Lernbereiche von einem Schüler gemieden werden, und kann dann daran arbeiten, das Interesse und die Wissbegierde in diesen Bereichen zu fördern.

Jede Schülerin hat während des Vormittages – innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne – die Möglichkeit, eine 15 minütige Frühstückspause einzulegen. Geben Sie Ihren Kindern und Jugendlichen ein gesundes Frühstück und ausreichend Getränke für diese Frühstückspause mit. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Kinder im Sommer vor allem am Sport- und Schwimmtag meist mehr als einen halben Liter zum Trinken benötigen.

Fundsachen der 1-3 werden in einem Fundspind im Garderobenbereich der Grundschule gesammelt. Die Fundsachen, die bis zum Ende eines Halbjahres (d.h. Ende Januar und zu Beginn der Sommerferien) nicht abgeholt werden, werden der Kleidersammlung übergeben.

Es werden einmal im Jahr für Eltern verbindliche, Eltern-Lernbegleiter-Gespräche angeboten. Darüber hinaus können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten und/ oder auch der Lernbegleiterinnen zusätzliche Gespräche stattfinden. Bitte nehmen Sie mit den Lernbegleiterinnen direkt per E-Mail-Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.

Handys und andere elektronische Medien (z.B. Smart Watch sowie sämtliches Zubehör, wie z.B. Kopfhörer) dürfen auf dem Schulgelände von den Schülerinnen und Schülern nicht benutzt werden und sind immer auszuschalten. Diese Regel gilt ebenso für alle Wege zu anderen Lernorten (z.B. Sporthalle) und für sonstige Unterrichtsgänge. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt darüber hinaus, dass die Mobilgeräte im ausgeschalteten Zustand zu Beginn des Unterrichtes in die dafür extra angeschafften Handykörbe bis zum Unterrichtsende zu deponieren sind. Diese Entscheidung wurde einstimmig von Schülervertretern, Elternvertretern, Lernbegleitern und Schulleitung beschlossen.

Grundsätzlich gibt es an unserer Schule keine Hausaufgaben! Die Schülerinnen werden von den Lernbegleiterinnen dazu angehalten, ihre Aufgaben in den Freiarbeits- bzw. Studierzeiten zu erledigen. Es kann ggfs. vorkommen, dass die Schülerinnen und Schüler zu Hause z.B. die Grundrechenarten oder Vokabeln nachbereiten müssen. Die Lernbegleiter werden Sie bei Bedarf darüber informieren.

Von Schülern, Lernbegleitern und Schulelternbeirat wurde eine gemeinsame Hausordnung erstellt. In dieser werden Verhaltensregeln für den täglichen Umgang miteinander in der Schule verbindlich geregelt. Die Hausordnung hängt am Infoboard im Eingangsbereich der Schule aus.

Bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten eines Schülers/einer Schülerin oder von Familienangehörigen sind die Erziehungsberechtigten zur sofortigen Mitteilung an die Schulleitung verpflichtet. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß Infektionsschutzgesetz“.

In allen gesellschaftlichen, politischen und sozialen Bereichen arbeiten und leben Menschen in altersgemischten Strukturen. In der Schule wird dieses Prinzip praktiziert, um Schüler zu lehren, Hilfe zu leisten und Hilfe zu empfangen. Beides ist wichtig für die geistige und soziale Entwicklung der Heranwachsenden. Außerdem reduzieren altersgemischte Klassen die Rivalität und fördern die Toleranz.

Eine Klasse (Lerngruppe) umfasst in der 1-6 ca. 24 Schülerinnen und Schüler. Pro Lerngruppe sind über einen Großteil der Zeit zwei Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter anwesend. Dabei gibt es eine feste Lerngruppenleitung.

Die Eltern und Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von mindestens einem Jahr ein Elternteil als Klassenelternsprecherin/Klassenelternsprecher und ein zweites Elternteil als Stellvertreterin/Stellvertreter.

Unsere Schüler benötigen für den Unterricht ein Paar bequeme Hausschuhe (feste Sohle). In der Pause gehen die schüler bei jedem Wetter hinaus an die frische Luft. Damit sich die Schüler in dieser Zeit der Entspannung austoben können und auch einmal nass werden dürfen, bitten wir Sie, Ihrem Kind Regensachen, Gummistiefel und Wechselkleidung mit in die Schule zu geben.

Elternbriefe, die die Gesamtheit der Schule betreffen, oder ausschließlich Informationen für Erwachsene enthalten, werden per E-Mail versandt. Bitte geben Sie uns immer Ihre aktuelle E-Mail-Adresse an oder, bei vorübergehenden technischen Schwierigkeiten, gegebenenfalls eine Mitteilung über die Änderung.

Einzelne Lerngruppenbriefe, die Informationen zum Schulalltag Ihres Kindes beinhalten, werden per „Ranzenpost“ in Papierform ausgehändigt. Dies ist Teil der pädagogischen Konzeption, damit Kinder Verantwortung für ihren Schulalltag übernehmen. Protokolle von Elternabenden werden von dem Klassenelternsprecher an die entsprechenden Eltern per E-Mail verteilt.

Das Fernbleiben einer Schülerin oder eines Schülers vom Unterricht ist von den Erziehungsberechtigten bis spätestens 08:00 Uhr dem Sekretariat der Schule zu melden. Bitte informieren Sie uns telefonisch (auch auf dem Anrufbeantworter) oder per Mail direkt an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall, zusätzlich zur telefonischen Mitteilung, direkt ab dem ersten Tag der Genesung bei derr Lernbegleitung abzugeben. Die Schulleitung behält sich vor, ein ärztliches Attest anzufordern.

Die Lernstandkontrollen erfolgen nicht zeitgleich für alle Schüler einer ganzen Lerngruppe. Stattdessen bekommen die Schüler in regelmäßigen Abständen Rückmeldung über ihre Arbeit und ihre Arbeitsweise. Sie lernen, ihre eigene Arbeitsweise zu reflektieren und, gegebenenfalls mit Hilfe des Lernbegleiters, Strategien zur Verbesserung zu entwickeln. Die Schüler werden individuell beurteilt und lernen, sich auch selbst richtig einzuschätzen. Diese Selbstkontrolle wird durch viele Montessori-Materialien unterstützt.

Zu Beginn eines Schuljahres wird ein in der Gebührenordnung festgelegter Betrag für die Lerngruppenkasse erhoben. Von diesem Betrag werden verschiedene Aktivitäten und diverse Verbrauchsmaterialien für die Klasse bezahlt. Der Betrag wird zu Beginn eines Schuljahres von Ihrem Konto eingezogen.

Eine Liste über das Arbeitsmaterial, das die SchülerInnen benötigen, wird Ihnen vor Beginn des Schuljahres ausgehändigt.

Für das Mittagessen und die Pausen stehen den Schüler, je nach Jahrgangsstufe, zwischen 60 bis 75 Minuten zur Verfügung. In dieser Zeit haben die Schüler*innen die Möglichkeit, das Mittagessen, in einem vorgegebenen Zeitfenster, zu sich zu nehmen. Das Mittagessen ist ein wichtiger Bestandteil des pädagogischen Schulkonzepts und für alle Schüler verpflichtend. Der Essensplan unseres Caterers hängt in der Mensa aus. Nähere Informationen zu unserem Caterer erhalten Sie auf unserer Website oder im Sekretariat.

Für jeden Schüler muss ein gesondertes Datenblatt ausgefüllt werden, auf dem Sie angeben können, ob Ihr Kind vegetarisch oder Lactose-frei essen möchte. Eventuelle Allergien können hier ebenfalls vermerkt und zu Schuljahresbeginn abgegeben werden. Die Kosten für das Mittagessen werden pro Monat separat von Ihrem Konto abgebucht. Ferienzeiten oder Krankheitstage berechtigen nicht zur Kürzung.

Die Lehrkraft nimmt in einer Montessori-Schule eine andere Rolle ein als an einer konventionellen Schule: In der Jahrgangsstufe 1-6 gibt sie regelmäßig Darbietungen in den Fachbereichen (z.B. Geometrie) und führt in den Einsatz der Montessori-Materialien zur weiteren selbständigen Arbeit ein. In der Jahrgangsstufe 7-10 wird die Lehrkraft von Experten (z.B. Imker) unterstützt. Die Lehrkraft ist aber vor allem Beobachter. Ihre Aufgabe ist es, sich mehr und mehr zurückzuziehen, je weiter sich die Schüler entwickeln. Ein “Frontalunterricht”, bei dem alle Schüler zur gleichen Zeit den gleichen Inhalt von der Lehrkraft vermittelt bekommen, findet in einer Montessori-Schule nicht statt.

Unsere Lehrkräfte werden nach folgenden Kriterien ausgewählt:

  • 1. bzw. 2. Staatsexamen, Montessori-Diplom, Know-how und Erfahrung
  • Haltung zum Kind: das individuelle Kind steht im Zentrum
  • Strukturiertheit, Lernbereitschaft, Teamgeist

Maria Montessori, italienische Ärztin und Pädagogin, gründete 1907 ihr erstes Kinderhaus Casa dei Bambini in Rom. Auf Grund ihrer Beobachtungen und empirischen Forschungen entwickelte sie ein pädagogisches Konzept für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren. Inhalt und Methode der Montessori-Pädagogik beruhen auf ihren Erkenntnissen über die Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Ziel der Montessori-Pädagogik ist es, die individuelle Entwicklung der Kinder und Jugendlichen so zu fördern, dass das Kind in einem hohen Maß an Freiheit ganzheitlich lernt, gleichzeitig seinen Platz in der Welt erkennt und fähig ist, Verantwortung für sich zu übernehmen.

Die Freiheit des einzelnen Kindes wird begrenzt durch die Bedürfnisse der Gemeinschaft. Die Praxis zeigt, dass gerade Montessori-Schüler von den Arbeitgebern besonders geschätzt werden. In einer Schule, in der nicht nur die intellektuellen Fähigkeiten angesprochen werden, können sich Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, Kreativität und die Fähigkeit, prozessual zu denken, vom ersten Schultag an entwickeln. Montessori-Schüler studieren und arbeiten erfolgreich in allen Studien- und Berufsfeldern.

Von Montag bis Donnerstag bietet unsere Schule Nachmittagsangbeote in Form von AGs an. Die AGS werden für jedes Schulhalbjahr neu ausgeschrieben und können pro Halbjahr variieren. Das Zustandekommen eines Kurses hängt von einer Mindestteilnehmerzahl und vom Nachfragebedarf ab. Wenn die Mindestteilnehmerzahl eines Kurses nicht erreicht wird, kann der Kurs für dieses Halbjahr nicht stattfinden. Pro AG wird ein vom Angebot abhängiger Elternbeitrag berechnet. Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Das Nachmittagsangebot beginnt um 15.15Uhr und endet um 16:45 Uhr. Ausnahmen hiervon werden Ihnen zu Beginn des Schulhalbjahres mitgeteilt.

Die Zeit von 15:00 bis 15:15 Uhr kann für eine Essenspause genutzt werden. Geben Sie Ihrem Kind bitte ausreichende Verpflegung mit. Während dieser Pause und während der Nachmittagsbetreuung trägt ein Betreuer oder der Kursleiter die Verantwortung für die Aufsicht (jedoch nur für die zur Nachmittagsbetreuung angemeldeten Schüler*innen). An folgenden Tagen findet keine Nachmittagsbetreuung statt:

  • in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien
  • an allen letzten Schultagen vor den Ferien

Bitte entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, welchen Kurs es belegen möchte. Jedes Kind kann gerne vorab in den Kursen schnuppern. Nach erfolgter schriftlicher Anmeldung ist der Kurs verpflichtend für ein Halbjahr.

Verletzte und kranke Kinder können sich im Sekretariat auf einer Liege erholen. Im Ernstfall werden die Eltern sofort informiert und ggfs. ein Krankenwagen für die Erstversorgung gerufen. Damit wir sie jederzeit erreichen können, ist es wichtig, dass wir immer ihre aktuelle Handynummer haben. Bitte informieren Sie bei einer Änderung der Nummer das Sekretariat.

Pro Schuljahr finden für unsere Lernbegleiter*innen zwei pädagogische Tage statt. An diesen Tagen ist für alle Schüler*innen schulfrei. Diese, mit dem Schulelternbeirat abgestimmten Termine, entnehmen Sie bitte dem Planungskalender oder dem Schulkalender.

Alle SchülerInnen der 1-6 erhalten zu Beginn eines Schuljahres einen Planungskalender. Der Planungskalender dient den SchülerInnen zur Planung und Dokumentation ihres Schulalltags. Auf diesem Weg lernen sie, eigenverantwortlich ihren Schulalltag zu gestalten.

Einmal in der Woche bekommen die SchülerInnen den Planungskalender mit nach Hause zur Unterschrift der Eltern. Die Eltern können auf diesem Weg den Lernfortschritt mit verfolgen und ggfs. den Planungskalender als Kommunikationsmittel zur/m LehrerIn mit nutzen. Zusätzlich enthält der Planungskalender eine Terminübersicht des gesamten Schuljahres und den Stundenplan ihres Kindes.

Zur Unterstützung der Schule und auch zum besseren Kennenlernen der Lernmaterialien teilen sich die Eltern einer Lerngruppe den wöchentlichen Putzdienst der Räume ihrer Kinder. Der Putzdienst in den Räumen der Lerngruppen ist obligatorisch und unabhängig von der Übernahme bestimmter Ämter im Rahmen der Schule. Zum Putzdienst gehören unter anderem das Säubern der Fensterbänke, der Regale, der Unterrichtsmaterialien, der Tische und der Stühle, sowie das Saugen und Putzen des Fußbodens und der Teppiche. Der Putzplan wird von dem/der Elternsprecher*in erstellt und zu Beginn des Schuljahres und Halbjahres per E-Mail übermittelt. Diese Regelung gilt v.a. für die Lerngruppen der Jahrgänge 1-6. Die Lerngruppen der Jahrgänge 7-10 haben gesonderte Absprachen im Sinne des pädagogischen Konzepts der Entwicklungsstufe.

Die Bilinguale Montessori Schule ist eine staatlich-anerkannte Ersatzschule in der Organisationsform verbundene Grund- und Realschule plus in freier Trägerschaft. Ebenfalls ist sie anerkannte verpflichtende Ganztagsschule. „Ersatz“ meint, dass die Bilinguale Montessori Schule als gleichwertige Alternative zu staatlichen Einrichtungen gilt. Die Bilinguale Montessori Schule ist befähigt, Bildungsempfehlungen auszusprechen, selbst Prüfungen durchzuführen und Abschlüsse zu vergeben. Wir sind selbstverständlich an die Vorgaben des Kultusministeriums gehalten, um auch eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu gewährleisten. Die Schule unterrichtet nach den pädagogischen Grundsätzen und Methoden von Maria Montessori. Der Unterricht orientiert sich an den Inhalten der Rahmenpläne des Rheinland-Pfälzischen Kultusministeriums. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Schule sind in der Satzung des Schulträgers und in der Geschäfts- und Gebührenordnung festgelegt.

Zum Schutz aller ist es nicht gestattet, das Schulgelände auf dem Roller fahrend zu betreten oder zu verlassen. Bitte weisen Sie Ihre Kinder auf den Verzicht der Rollernutzung im unmittelbaren Umkreis der Schule hin, d.h. erst nach Überquerung der jeweiligen Straßen (Carolinenstraße und Turnerstraße) die Roller zu besteigen bzw. am Morgen rechtzeitig zu schieben.

Die Schülervertreter setzen sich aus den Klassensprecherinnen und Klassensprechern alle Klassen zusammen. Die Schülervertreterinnen und Schülervertreter werden für ein Jahr gewählt und wählen ebenfalls für ein Jahr aus der Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer eine Vertrauenslehrerin/einen Vertrauenslehrer.

Der Schulelternbeirat wird alle zwei Jahre aus der Mitte aller Eltern gewählt. Die Aufgaben des Schulelternbeirates sind in den Grundzügen durch das Rheinland-Pfälzische Schulgesetz festgelegt.

Die Schule ist eine staatlich anerkannte Grund- und Realschule plus in integrativer Form, die wir zweizügig führen.

Die Schulkonferenz ist ein Instrument des Austausches zu allen Fragen der organisatorischen und inhaltlichen Schulentwicklung. Zur Schulkonferenz wird möglichst 3 x pro Jahr eingeladen. Die Schulkonferenz setzt sich zu gleichen Teilen aus folgenden Gruppen zusammen: • Schülerinnen und Schülern (vertreten durch Vertrauensschüler) • Elternvertreter dem Schulelternbeirat • Lehrerinnen und Lehrer bzw. Schulleitung • Vorstand des Trägervereins • Kaufmännische Leitung

Unser Schulkonzept legt die inhaltlichen, methodischen und organisatorischen Prinzipien der Schule fest. Das Schulkonzept wird derzeit überarbeitet und Ihnen in Kürze im geschützten Bereich zur Verfügung gestellt.

Noten (1-6) gibt es nicht. (Ausnahme: bei Schulwechsel). Anstelle eines Zeugnisses in Ziffernform bekommen die Schüler eine ausführliche und detaillierte Beurteilung. Vor jeder Zeugnisausgabe erfolgt das so genannte Zeugnisgespräch. Dort bespricht und erläutert der Klassenlehrer mit jedem einzelnen Schüler den Inhalt des Zeugnisses und reflektiert mit dem Schüler, ob er die Einschätzung und Leistungsbeurteilung teilt.

Die Schulordnung orientiert sich an der übergeordneten Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Träger der Bilingualen Montessori Schule ist die „Montessori-Fördergemeinschaft Ingelheim e.V.“. Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, insbesondere die Förderung der Montessori-Pädagogik.

Ein Wechsel während des Schuljahres ist grundsätzlich möglich, dies ist aber stets eine individuelle Entscheidung. Falls Ihr Kind an unsere Schule wechseln möchte, wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 06132-422 990 an unser Sekretariat.

Die Bilinguale Montessori Schule ist eine verpflichtende Ganztagsschule. Folgende Schulzeiten gelten von Montag – Freitag:

Der Schulvormittag beginnt um 7.30 Uhr mit einer Gleitzeit bis 8.00 Uhr. Innerhalb dieser Gleitzeit können die Schüler in der Schule ankommen und stressfrei in den Arbeitsprozess einsteigen.
Unterrichtsende ist um 15.00 Uhr. Die Schüler werden auch am Nachmittag von ausgebildeten Lehrern unterrichtet.

Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag von 07.00 bis 15.00 Uhr gerne für Sie da.

Die Sportzeiten an unserer Schule sind flexibel, entsprechend der uns zur Verfügung stehenden Hallen- bzw. Sportanlagenzeiten. In Absprache mit dem Kultusministerium können ab der 3. Jahrgangsstufe Unterrichtseinheiten an anderen Orten (Schwimmbad, Sporthalle etc.) begonnen und beendet werden, sofern es annehmbare Verkehrsverbindungen gibt und den Schüler*innen dieser zusätzliche Schulweg zugemutet werden kann.

Bitte geben Sie ihren Kindern vollständige Sportbekleidung in einem Rucksack mit. Dazu gehören der Jahreszeit angemessene feste Sportschuhe und bequeme Sportbekleidung. Für den Sportunterricht gilt grundsätzlich Anwesenheitspflicht und eine Entschuldigungspflicht wie in jedem anderen Unterrichtsfach auch (siehe Krankmeldung von Schüler*innen). Details entnehmen Sie bitte unseren regelmäßigen Informationen zum Sportunterricht.

Den aktuellen Stundenplan ihres Kindes können Sie dem Planungskalender entnehmen.

Der Tag des offenen Gespräches ist für uns eine umfassende Informationsveranstaltung, bei der die Arbeit der Schule und die Räumlichkeiten der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. An diesem Tag ist für alle Schüler*innen Anwesenheitspflicht. Dieser Tag findet in der Regel an einem Samstag statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben und ist auch im Planungskalender ersichtlich. Im Ausgleich wird ein freier Schultag eingeplant, über den rechtzeitig informiert wird.

Ein Terminplan wird zu Beginn eines Schuljahres für das komplette Schuljahr erstellt und an die Eltern verteilt. Somit wird Ihnen als Eltern ermöglicht, die Schultermine frühzeitig in die Jahresplanung mit einzubeziehen. Wir sind immer um Korrektheit und Vollständigkeit bemüht, dennoch haben Sie bitte Verständnis, dass Termine auch kurzfristig erfolgen oder geändert werden können/müssen.

Die Bilinguale Montessori Schule wird als verpflichtende Ganztagsschule mit Mittagessen geführt. Die Unterrichtszeiten für alle SchülerInnen an unserer Schule sind:

  • 7.30 – 8.00 Uhr variable Ankommenszeit
  • 8.00 Uhr verpflichtender Unterrichtsbeginn
  • 15.00 Uhr Unterrichtsende

Ausnahme von diesen Regelungen ist der letzte Schultag vor Beginn der Sommerferien, an denen der Unterricht um 11.00 Uhr endet.

Abweichungen von den Unterrichtszeiten, insbesondere für die älteren Jahrgangsstufen können aufgrund des Stundenplans möglich sein. Schulweite Abweichungen von Unterrichtszeiten bzw. -orten werden mit dem Schulelternbeirat besprochen und mindestens 3 Wochen im Voraus den Eltern schriftlich mitgeteilt. Die Aufsichtspflicht des Schulpersonals besteht während der Öffnungszeiten der Schule (7.30 – 15.00 Uhr).

Die Bilinguale Montessori Schule orientiert sich am Rahmenplan des Rheinland-Pfälzischen Kultusministeriums. Nach den vier Jahren Grundschule stehen Ihrem Kind verschiedene Wege und Möglichkeiten offen. Die meisten Viertklässer unserer Schule bleiben weiterhin an der Bilingualen Montessori Schule, so dass sich für das Kind nichts ändert. Selbstverständlich kann Ihr Kind nach den ersten vier Jahren an eine andere weiterführende Schule wechseln. Wir bereiten Ihr Kind auf den Übergang vor.

Übergänge gelingen erfahrungsgemäß ausgesprochen gut, da die Schüler gelernt haben, selbstständig zu arbeiten, ihre Lerninteressen zu verfolgen und sich für ihren Lernprozess verantwortlich fühlen.

Die Ankommenszeit ist eine Zeit, die ein ruhiges Ankommen und ein „Sich-Einstellen“ auf die Arbeit am Morgen gewährleisten soll. Die Schüler*innen haben Gelegenheit, in Ruhe ihre Jacken auszuziehen, die Schuhe zu wechseln, Mitschüler*innen und Erwachsene zu begrüßen, erste Gespräche zu führen und sich auf den Tag einzustellen. Diese Zeit sollte von allen Schüler*innen in Anspruch genommen werden.

Die Schule gewährleistet, dass alle Lerngruppen der eins bis sechs 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn mit einem/r Lernbegleiter*in besetzt sind. Ab Lerngruppe sieben gibt es eine erwachsene Ansprechperson ab 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Alle Schüler*innen müssen pünktlich um 8.00 Uhr umgezogen in der Lerngruppe sein, ihren Arbeitsplatz vorbereitet haben und mit dem Arbeiten beginnen.

Es ist aus diesen Gründen notwendig, dass die Schüler*innen mindestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgebäude betreten, um alle Dinge in Ruhe erledigen zu können. Die Eltern haben die Schüler*innen morgens rechtzeitig zur Ankommenszeit zur Schule zu bringen oder deren entsprechende Ankunft zu gewährleisten.

Im Verein sollten alle Eltern Mitglied werden, deren Kind an die Schule geht. Außerdem sind darüber hinaus auch interessierte und engagierte Menschen dort Mitglieder.

Unsere Schüler*innen sind über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz gegen Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg versichert (dies gilt auch für Fahrgemeinschaften). Eine Haftpflichtversicherung über die Schule besteht nicht. Es wird den Eltern empfohlen, ihr Kind in eine private Haftpflichtversicherung mit aufzunehmen.

Die Website der Schule dient der allgemeinen Information sowohl von bereits am Schulbetrieb beteiligten SchülerInnen, LehrerInnen sowie Eltern. Darüber hinaus stehen die Information auch interessierten Personen außerhalb des Schulbetriebs zur Verfügung. Gemäß den vereinbarten Verwertungsrechten werden dabei auch Bildmaterialien der Schülerinnen und Schüler verwendet.

An unserer Schule werden nach dem Konzept von Maria Montessori keine Noten vergeben. Eine Ausnahme davon kann im Falle eines Schulwechsels oder Schulabgangs notwendig werden, wenn die aufnehmende Schule dies fordert. Mit Ausnahme der Zeugnisse in Klasse 9 (Abschluss der Berufsschulreife) und 10 (Qualifizierter Abschluss Sekundarstufe I) bekommen die SchülerInnen anstelle eines Zeugnisses in Ziffernform eine ausführliche und detaillierte Beurteilung. Diese beinhaltet neben einer ausführlichen Dokumentation zum Arbeits- und Sozialverhalten auch die Dokumentation zu Inhalten und Lernfortschritten in den einzelnen Lernbereichen. Die Lerninhalte orientieren sie sich an den Bildungszielen der Rheinland-Pfälzischen Grund- und Realschulen plus.

Vor jeder Zeugnisausgabe erfolgt das so genannte Zeugnisgespräch. Dort bespricht und erläutert die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer mit jeder Schülerin/ jedem Schüler in Begleitung der Eltern den Inhalt des Zeugnisses und reflektiert mit der Schülerin/ dem Schüler, ob sie/ er die Einschätzung und Leistungsbeurteilung teilt. Die SchülerInnen sollen so die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung entwickeln und lernen, sich selbst Ziele zu setzen und diese zu verfolgen. Die Leistung jedes einzelnen Kindes wird nicht an anderen Kindern oder einer festgesetzten Klassennorm gemessen, sondern in erster Linie an dem Kind selbst. Bewertet werden die persönliche Anstrengung und der individuelle Lernfortschritt. Leistung ist immer Teil eines Prozesses und nicht ausschließlich ergebnisorientiert. Die Zeugnisse erhalten unsere Schüler an den sonst üblichen Tagen der Zeugnisausgabe.